Dem Bundesamt für Finanzen müssen von Banken alle Freistellungsaufträge bekanntgegeben werden. Die Bundesanstalt für Arbeit ruft ab Oktober 1997 einmal monatlich die Daten von Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen dort ab, wieviele Freistellungsaufträge sie erteilt haben.
Der Sozialstaat setzt die Rasterfahndung nach Zinserträgen und Vermögen bei den Arbeitslosen an, bei denen nicht viel zu holen ist. Die berufsmäßig steuerhinterziehenden Reichen sind vor dem Datenzugriff des Finanzamtes eher geschützt.
Die Information stammt ursprünglich von sozialhilfe.org, wo er aber zur Zeit nicht zu finden ist. Unnötig zu erwähnen, daß diese Rasterfahndung natürlich auch bei Sozialhilfeempfängern geschieht, die eine viel geringere Vermögensfreigrenze haben als Arbeitslose. Alles was 1279,00 € übersteigt darf ein Sozialhilfempfänger nicht besitzen.
[sozialhilfe.org - wegen Umbau z. Zt. geschlossen]
Der Sozialstaat setzt die Rasterfahndung nach Zinserträgen und Vermögen bei den Arbeitslosen an, bei denen nicht viel zu holen ist. Die berufsmäßig steuerhinterziehenden Reichen sind vor dem Datenzugriff des Finanzamtes eher geschützt.
Die Information stammt ursprünglich von sozialhilfe.org, wo er aber zur Zeit nicht zu finden ist. Unnötig zu erwähnen, daß diese Rasterfahndung natürlich auch bei Sozialhilfeempfängern geschieht, die eine viel geringere Vermögensfreigrenze haben als Arbeitslose. Alles was 1279,00 € übersteigt darf ein Sozialhilfempfänger nicht besitzen.
[sozialhilfe.org - wegen Umbau z. Zt. geschlossen]



