Ich begrüße meine neuen IDN-Domains tagträumer.de und überwachungsstaat.de und wünsche allen anderen, daß sie auch ihre gewünschten Domains bekommen haben.
Ich muß ehrlich sagen, ich weiß gar nicht was ich mit überwachungsstaat.de anfangen will. Da ist einfach der Konsum mit mir durchgegangen. Naja, mal sehen. Vielleicht fällt mir ja noch was kreatives ein.
Ich muß ehrlich sagen, ich weiß gar nicht was ich mit überwachungsstaat.de anfangen will. Da ist einfach der Konsum mit mir durchgegangen. Naja, mal sehen. Vielleicht fällt mir ja noch was kreatives ein.
frederic meinte am 3. Mär, 01:14:
Vorschlag
Mach doch ein Weblog drauf ;-)Vorschlag für den ersten Eintrag:
Heute, 00.00 - 00.45 (45 min.), VPS 23.59
Neu im Programm.
Das Erste
die story
Im Fadenkreuz des StaatesBKA und Verfassungsschutz verdächtigen den Angestellten Hauke Benner, ein Terrorist zu sein. Der 53jährige Berliner soll Anführer einer Gruppe sein, die Anschläge auf die Leitungen der Deutschen Bahn AG verübte, um Atomtransporte zu stoppen.
Die Behörden setzen gegen den mutmaßlichen Terroristen einen gigantischen Überwachungsapparat in Gang. Vier Jahre lang hört das BKA Benners Telefon ab. Die Beamten montieren Peilsender und Mikrofone im PKW von Benners Wohngemeinschaft und überwachen seine Wohnung in Berlin-Kreuzberg mit Videokameras. "Dass ich abgehört, observiert und 24 Stunden am Tag gefilmt werde, dass meine sämtlichen Bewegungen in der Stadt aufgezeichnet werden, das überstieg meine Vorstellung", erklärt Hauke Benner nach Lektüre der Ermittlungsakten. Erst nach sechs Jahren stellt der Generalbundesanwalt das Verfahren mangels Beweisen ein. Mehrere hundert Beamte waren mit den Ermittlungen gegen Hauke Benner und seine Mitbewohner befasst. 30.478 Telefonanschlüsse hörte die Polizei im Jahr 2002 ab (2001: 27.200). Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Bielefeld sind 1,5 Millionen Bundesbürger pro Jahr Opfer polizeilicher Lauschaktionen, weil sie überwachte Anschlüsse anrufen oder von dort aus angerufen we rden. Nach dieser Studie erfahren die Belauschten in der Regel nicht, dass sie abgehört wurden, obwohl die Benachrichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Seit 1998 darf die Polizei zusätzlich den "Großen Lauschangriff" bei Verdacht auf Terrorismus oder organisierte Kriminalität durchführen. Verdächtige können aufgrund einer Grundgesetzänderung in ihrer Privatsphäre abgehört werden.Vor Mikrofonen in der Wohnung oder am Arbeitsplatz sind nur noch Ärzte, Rechtsanwälte, Seelsorger und Journalisten geschützt, weil ihre Arbeit auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Gesprächspartnern basiert.
Trotzdem wird der Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl aus Hannover Ende 2002 in seiner Kanzlei belauscht. Das Landeskriminalamt Niedersachsen stattet einen Besucher des Anwaltsbüros mit Mikrofonen und Sendetechnik aus, um den Anwalt abzuhören. Den Lauschangriff auf Hüttl genehmigt sogar ein Amtsrichter. Später erweist sich die Abhörmaßnahme als gesetzeswidrig.
"Ich werde in Zukunft bei persönlichen Gesprächen immer im Hinterkopf haben, dass jemand mithören könnte. Das ist kein schönes Gefühl", meint Lauschopfer Andreas Hüttl heute.
Die WDR-Autoren Hans-Carl Schultze und Ulrich Stoll zeigen, wie Hauke Benner und Andreas Hüttl immer tiefer in die Überwachungsmaschinerie des Staates geraten. Die szenische Nachstellung der durchgeführten Lauschaktionen macht deutlich, wie nac h der bisher geltenden Rechtslage Eingriffe in Grundrechte durchgesetzt und kaum kontrolliert werden können.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch, dem 3. März 2004, ob der "Große Lauschangriff" verfassungsgemäß ist. Der Erste Senat verkündet damit ein Urteil zur Verfassungsbeschwerde, die die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger 1998, gemeinsam mit Burkhard Hirsch, Gerhart Baum u.a., gegen die Änderung des Grundgesetzes eingelegt hatte.