Wir wurden aufgefordert, bis zum 25. Februar einen angeblichen Link auf einen der unzähligen Kopien des allseits bekannten Artikels »Kleiner Leitfaden zur Behinderung von Bahntransporten aller Art« (einer Anleitung, wie man Züge ohne sie zu beschädigen zum Anhalten bringen kann) von unserer »Homepage« zu entfernen. Weiterhin wurde uns nahegelegt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, deren Vertragsstrafe 10.000€ beträgt.Der beanstandete Link existiert jedoch überhaupt nicht.
[Bahn & Blaster: Abmahnung der Deutschen Bahn AG zu einem angeblichen nicht zulässigen Link]



