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Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung.

 
Dem Bundesamt für Finanzen müssen von Banken alle Freistellungsaufträge bekanntgegeben werden. Die Bundesanstalt für Arbeit ruft ab Oktober 1997 einmal monatlich die Daten von Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen dort ab, wieviele Freistellungsaufträge sie erteilt haben.

Der Sozialstaat setzt die Rasterfahndung nach Zinserträgen und Vermögen bei den Arbeitslosen an, bei denen nicht viel zu holen ist. Die berufsmäßig steuerhinterziehenden Reichen sind vor dem Datenzugriff des Finanzamtes eher geschützt.


Die Information stammt ursprünglich von sozialhilfe.org, wo er aber zur Zeit nicht zu finden ist. Unnötig zu erwähnen, daß diese Rasterfahndung natürlich auch bei Sozialhilfeempfängern geschieht, die eine viel geringere Vermögensfreigrenze haben als Arbeitslose. Alles was 1279,00 € übersteigt darf ein Sozialhilfempfänger nicht besitzen.

[sozialhilfe.org - wegen Umbau z. Zt. geschlossen]
RokkerMur meinte am 8. Jul, 07:49:
Im neuesten Spiegel (Papierausgabe) steht daß pro Lebensjahr ein Sockelbetrag von 1000 Euro, dann steht irgendwas von 10-20000 Euro besessen werden darf.
Sozialhilfe Neu wird in West zwischen 350 und 400,
im ehemaligen Ostdeutschland 100 Euro monatlich weniger betragen.
Mir fehlen in Deutschland zur Zeit Gruppen welche dies verhindern weil es ein absoluter Schritt in die Armut wäre. 
 

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